Energieausweise

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Sie benötigen einen Energieausweis für Wohngebäude, wenn die Immobilie oder Wohnung vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Der Energiekennwert des Energieausweises muss bereits bei der Immobilienanzeige angegeben werden. Alternativ ist der Energieausweis die Grundlage zur weiterführenden Energieberatung.

Durch meine Arbeit ist mir bekannt, das viele Hauseigentümer über Energieausweise etwas gehört haben und das einer benötigt wird. Doch nicht immer ist klar, welche Optionen für einen Energieausweis bestehen und was der Energieausweis Sie kosten wird.

Welchen Energieausweis benötige ich? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Gebäude und Immobilien mit weniger als 5 Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 haben keine Wahlfreiheit. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt vor das bei diesen Immobilien im Falle des Verkaufs oder Vermietung der Bedarfsenergieausweis zu erstellen ist.

Ein Verbrauchausweis muss erstellt werden, wenn das Gebäude mehr als 5 Wohnungen hat oder nach dem 1. Nov. 1977 errichtet worden ist.

Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs erstellt. Das Ergebnis ist abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik. Der Verbrauch der letzten Jahre wird nicht berücksichtigt, er kann für einen verbesserten Informationsgehalt im Energieausweis dargestellt werden. Einflüsse durch Nutzerverhalten entstehen im Gegensatz zum Verbrauchsausweis nicht, das Ergebnis hängt nicht von den Gewohnheiten der Mieter oder Eigentümer ab. Eine detaillierte Erfassung des Gebäudes ist erforderlich, erfasst werden unter anderem:

- Form und Volumen des Gebäudes
- Flächen zu unbeheizten Räumen und die Außenflächen
- Fenster, Rolllädenkästen, Heizkörpernischen und Wände
- Dachflächen und Dachkonstruktion
- Kellerdecke so wie die Bodenplatte
- Die Qualität der Heizungsanlage & Wärmegewinne durch solare Strahlung

Verbrauchsausweis
Der Ausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs erstellt. Das Ergebnis ist abhängig vom Heiz- und Nutzerverhalten der Mieter oder Eigentümer
- der Verbrauch von mindestens 3 Jahren wird gemittelt
- zum Ausgleich von Temperatureinflüssen wird eine Klimakorrektur bezogen auf den Referenzort vorgenommen
- der Standort des Gebäudes wird einer Wetterstation zugeordnet

Es wird ein Energieverbrauchskennwert errechnet. Das Ergebnis ist, unabhängig von Außentemperatureinflüssen und Lage des Gebäudes, bundesweit vergleichbar.

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